AVI GmbH

Angebote:
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns bis 10 Tage nach Versand (E-Mail bzw. Fax). Alle Angebote sind grundsätzlich netto.

Aufträge:
Können mündlich, per Fax oder E-Mail vereinbart werden. Die Vertragszusendung per Fax oder E-Mail durch die Fa. AVI GmbH ist ausschließlich die schriftliche Fixierung des vereinbarten Vertrages und beinhaltet die bis dahin gemachten Vereinbarungen. Sollte dieser Vertrag nicht zustande kommen, ist ausschließlich der Schriftweg ausreichend, indem eine Stornierung durch den Mieter ausgesprochen wird (siehe Rücktritt u. Storno).

Haftung und Betrieb:
Der Mieter haftet dafür, dass der Mietgegenstand an dem von ihm gewünschten Ort tatsächlich aufgestellt werden kann und auch darf.
Das bedeutet: eine entsprechende ebene Fläche zur Verfügung steht, ansprechend Platz- und Arbeitsverhältnisse vorhanden sind, eventuelle Genehmigungen für Stellflächen und sämtliche Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzone) eingeholt wurden, gewünschte Stromanschlüsse vorhanden sind und kostenlose Parkmöglichkeiten für die Anlieferungsfahrzeuge bereit gestellt werden.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss der Veranstalter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung stellen.
Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Schnee, Frost o .ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Die Mietgegenstände sind TÜV-geprüft und vom Vermieter haftpflichtversichert worden. Andere Versicherungen (Sturm, Feuer, Vandalismus und ähnliches) sind Sache des Mieters.
Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzteilbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) verantwortlich.
Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen.

Schäden:
Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden am Mietobjekt während der gesamten Mietdauer, sofern es sich nicht um Schäden handelt die beim ordnungsgemäßen Betrieb entstanden sind. Insbesondere auch Beschädigungen durch 3. Personen (Vandalismus, Kollisionen mit anderen Fahrzeugen, unsachgemäße oder nicht erlaubte Handhabung bzw. Nutzung usw.).

Rücktritt und Storno:
Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der schriftlichen Form (Brief, Fax oder E-Mail).
Änderungen oder Storno nach Buchung

(in Prozenten des vereinbarten Mitpreises):

30 bis 15 Tage vor Mietbeginn   30%
14 bis  8  Tage vor Mietbeginn   50%
  8 bis  2  Tage vor Mietbeginn   80%
  1 bis  0  Tage vor Mietbeginn 100%

Zahlungsbedingungen:
Alle Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, Netto-Preise bei denen die gesetzliche MwSt. hinzugerechnet wird. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit in 4600 Wels vereinbart.

Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von € 10,- je Mahnung fällig und der Rechnungsbetrag mit 5% p. a. verzinst.
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.

Gültigkeit:
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein bleiben die anderen trotzdem gültig.